zur Fragenliste

SiSa fragt, ob man den Makler für Schimmel und Feuchtigkeit im gekauften Haus zur Haftung heranziehen kann?

SiSa schrieb:

Frage

Lieber wer-weiss-was Experte,
Wir haben mit Besitzübergang zum 01.12.07 ein Haus gekauft. Baujahr 1969, Dach neu geziegelt, Haus neu verklinkert, Räume im Erdgeschoss (Dach ist nicht ausgebaut) alle in Ordnung, Keller an den Außenwänden mit Holzpaneelen verschalt, Treppenabgang zum Keller bis auf halbe Höhe mit Plastikpaneelen verkleidet. Makler der Immobilie war für den Verkäufer XYZ-Immobilien.  Das Haus hat 100 qm Wohnfläche im EG, Kaufpreis war bei 157.000 € (sehr großes und schönes Grundstück).

Nun das Problem:
Nachdem wir die Paneele aus Plastik an der Treppe entfernt hatten, standen wir vor einer bis auf 3 m Höhe feuchten, nassen, schimmeligen Wand (teilweise weißer Schimmel). Der Gutachter der Wohngebäudeversicherung sowie ein Bauingenieur haben dann festgestellt, dass alle Kellerwände befallen sind, auch bis 2 Meter Höhe und haben das Haus als derzeit unbewohnbar klassifiziert.
Lt. Kaufvertrag ist das Haus "gekauft wie gesehen", es sei denn, dem Verkäufer ist nachzuweisen, dass er einen Schaden verschwiegen hat. Lt. Gutachter der Versicherung und Bauingenieur ist der Schaden schon älteren Datums und hängt damit zusammen, dass das Haus mit Baujahr 1969 noch keine Drainage hat. Dem Verkäufer müsste also bekannt gewesen sein, dass sein Haus da ein Problem hat - wahrscheinlich hat er die Wände auf seine eigene Art und Weise mit den Paneelen "saniert". Interessant war auch, dass an der Treppe zum Keller die Paneele auch nur bis zum Ende des Schimmels reichten. Ehrlich gestanden muss ich sagen, dass es im Keller auch ein wenig muffig roch - hätte ich bloß auf meinen Instinkt gehört. Ich habe mich einfach zu sehr auf die Gesamtoptik des Hauses verlassen und darauf, dass der Makler, der auch damit wirbt, Gutachter für Immobilienbewertung zu sein, über Mail auf meine Anfrage bescheinigt hat, dass seines Erachtens "kein Schimmel und keine Feuchtigkeit vorliegen".
Kann mir jemand eine Einschätzung geben, wie die Chancen für mich stehen? Einen Anwaltstermin haben wir in der nächsten Woche. Ich denke über Rückabwicklung des Kaufvertrags nach, weiß aber nicht, ob der Verkäufer das Geld hat, mir die Summe zurückzuzahlen – als Gläubiger stehe ich ja dann wohl auch an letzter Stelle. Eine andere Möglichkeit wäre, die Behebung des Schadens vom Verkäufer / Makler zu fordern - sehe ich das richtig?
Für Tips zum weiteren Vorgehen etc. wäre ich sehr dankbar.
Beste Grüße! SiSa

Antwort

Hallo SiSa,
Leider kann ich hier nicht helfen. Wenn der Schimmel und seine Ursachen festgestellt sind, dann sind für die rechtlichen Fragen Anwälte die richtigen Leute. Den Weg zu einem guten Anwalt halte ich für richtig.
Mfg Hans-Gert Goltz