Steffi fragt ist bei einem Fliesenbelag die
Genauigkeit der Fugenbreiten vertraglich vereinbar ?
	
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	Steffi schrieb:
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	Frage:
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	Lieber wer-weiss-was Experte,
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	Ist es zulässig, in einem
	Vertrag über Fliesenarbeiten für die Fugenbreite exakt 2
	mm zu vereinbaren?
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	Beste Grüße!
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	Steffi
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	Antwort:
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	Hallo Steffi,
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	zwar bin ich kein Sachverständiger
	für die Fliesenleger, aber die Exaktheit von 2 mm Fugenbreite
	würde ich nicht unterschreiben. 
	
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	Die machbare Fugenbreite ist von den
	Möglichkeiten abhängig, die der Fliesenrand überhaupt
	zulässt.
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	Fugenbreiten sind sind in der VOB/C
	ATV DIN 18352 Fliesen- und Plattenarbeiten beschrieben und geregelt.
	
	
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	An die Vorgaben dieser Norm würde
	ich mich halten.
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	Grüße von Hans-Gert Goltz