Steffen fragt, wie sieht es bei Aufdachdämmungen mit der Schalldämmung des Dachs aus?

Frage

Liebe/-r wer-weiss-was Experte/-in,

wir haben Ostern 2007 unser neues Haus bezogen. Es ist ein Massivhaus 1,5 Geschosse. Der Dachstuhl ist komplett von Innen sichtbar und mit einer Aussendämmung versehen. Wir mussten kurz nach dem Einzug feststellen das Aussengeräusche wohl ungehindert in das O.G. eindringen konnten. Der Schallschutz ist wohl gleich null. Wenn zbsp. ein Vogel auf dem Dach spaziert könnte man meinen das jemand Party auf dem Dach macht oder eine Eisenbahn in 4km Entfernung fährt direkt neben dem Bett vorbei. Es ist eigentlich nur noch nervig. Wir wissen nicht an was es liegt. Der Architekt hatte wohl eine Bauder PIR 140 mit Bauder Top TS40 NSK als Unterspannbahn ausgeschrieben ( oder gleichwertig).Eingebaut wurde ein anderes vorraussichtlich gleichwertiges Fabrikat. Hatt diese Platte (Bauder) überhaupt einen Schallschutz? Oder ist sie nur geeignet wenn zusätzlich eine Innenverkleidung angebracht wird. Wer hat nun ( wenn überhaupt) einen Fehler gemacht. Wir - muss man sich bei einer Aussendämmung damit abfinden? Architekt - falsche Ausschreibung ? Zimmermann - falsches Material - oder falsche Verarbeitung ? Würde mich über eine Antwort riesig freuen und sage vorab Vielen Dank !!
Gruss Steffen

Antwort

Hallo Steffen,

soweit ich weiß, gibt es bei Aufdachdachdämmungen schalltechnische Probleme.
Eine Krankheit kann ohne den obligatorischen Arztbesuch schlecht diagnostiziert werden, oder?
Es kann viele Ursachen geben, die muss man aber sehen.
Ein Pauschalrezept gibt es nicht.
Mein Tipp, lassen Sie die ganze Angelegenheit von einem Bausachverständigen untersuchen, der etwas vom Dach und von der Wärmedämmung des Daches versteht. Adressen für solche Leute erhalten Sie von der Handwerkskammer.
Bevor Sie ein detailliertes Gutachten beauftragen, lohnt es sich, den Sachverständigen zu einem Ortstermin zu bitten, damit er sich mit der Materie beschäftigen kann. Wenn er Fehler feststellen sollte, dann wird es schon sagen. Er kann seine Feststellungen kurz protokollieren. Diese Feststellungen besprechen Sie dann am besten mit Ihrem Anwalt. Nur er kann entscheiden, ob sich ein Beweissicherungsverfahren oder eine Klage lohnt.
Nachfolgend einen Link (hoffentlich funktioniert er) zur Firma Bauder und ihren Produkten. Hier können Sie sich einmal informieren.
Vielleicht hilft ja auch ein bisschen googeln. Stichwörter Aufdachdämmung, Steildachdämmung, Schallschutz usw..

Freundlichen Grüßen Hans-Gert Goltz


http://www.bauder.de


Rückantwort

Danke schön für die vielen Tipps.

Gruss Steffen