Markus fragt: Sind die Einregenstellen an den Wohnraumfenstern der Eigentumswohnung ein verdeckter Mangel ?

Frage von Markus

Eine Person kauft am 12.02.09 eine Eigentumswohnung (DG) von einer anderen Privatperson über einen Notar mit Kaufvertrag, Eintrag ins Grundbuch etc. . Das Haus, in dem sich die Wohnung befindet, ist Baujahr 1996.
Im Dezember des selben Jahres merkt der Käufer der Wohnung, das es zu 4 von 7 Dachfenstern zur Gaube tropft. Ein herbeigerufener Dachdecker stellt die Diagnose, die Dampfsperre und Dämmung des Dachfensters ist nicht fachgerecht, bzw. gar nicht vorhanden. Kondenswasser bildet sich am Dachgeaubenblech des Fensters unter der vorhanden Holzdecke und tropft nach unten in die Wohnung.
Seiner Ansicht nach, ist das Problem nicht erst seid einem Jahr, sondern bedeutend länger.
Der Vorbesitzer der Wohnung gibt sich nichtswissend, bei Ihm sei das Problem nie aufgetreten.
Bei der Kaufbesichtigung der Wohnung im Sommer ist dem jetzigen Besitzer nichts aufgefallen, da bei den Temperaturen kein Kondenswasser entstand.
Der Bauträger (der das Haus damals baute) ist zum heutigen Tage insolvent, bzw. nicht mehr vorhanden.
Der Vorbesitzer existiert noch.

Was kann der Käufer noch machen? Die Kosten belaufen sich nach Schätzung auf ca. 3500€ zzgl. Schreiner der die komplette Holzdecke um die Fenster entfernen und wieder anbringen muss. Gesamtkosten ca. 7000 €.



Antwort

Hallo Markus,

diese Frage kann nur ein Anwalt beantworten. Sachverständige untersuchen den technischen Sachverhalt. Für den rechtlichen Sachverhalt sind Anwälte zuständig.

Sorry, da kann ich nicht helfen.

Ist der Sachverhalt tatsächlich so, oder ist es eine Frage aus dem zweiten Semester Jura?

Viel Glück

Hans-Gert


Rückantwort von Markus

Man sollte es nicht glauben :-)

Aber es ist so in Wahrheit.