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Fragen von Michael zur Sanierung seines Terrassenbalkons

Frage :

Michael schrieb:

Lieber wer-weiss-was Experte,
Ich habe ein Problem mit den ausgeübten Arbeiten einer Dachdeckerfirma, die meine Dachterrasse mit Betonplatten auf Stelzlagern saniert haben. Falls ich Ihnen den Fall mal schildern dürfte, wäre ich ihnen sehr verbunden.
mfg Michael

Antwort :
Dann legen Sie mal los.
hggoltz

Frage :

Michael schrieb:
Hallo Herr Goltz,
Erst mal vielen Dank, dass ich Ihnen den Fall schildern kann.
Erst mal die Fakten: Ich wohne in einer DG-ETW. Der Fliesenbelag auf meiner Dachterrasse war mürbe geworden und da an dem Balkon unter mir schon Blasenbildung war, haben wir (die Eigentümer) entschieden die Dachterrasse zu sanieren. Es wurde ein Dachdecker beauftragt die Sanierung vorzunehmen und dieselbe Firma wurde von mir beauftragt dann auch den Oberbelag Betonplatten auf Stelzlagern (wurde uns von der Hausverwaltung und von der Dachdeckerfirma empfohlen) zu verlegen.
Nachdem die Arbeiten dann endlich abgeschlossen waren und ich freitags abends nach Hause kam habe ich einen Schrecken bekommen, da es nicht so aussah wie erhofft.
Mängel: Die Platten, die an der Wand bzw. am Geländer liegen, kippen nach vorne, wenn man sich draufstellt, das heißt, es gibt keine Einfassung oder Halt für die Platten, (wenn nicht das Geländer wäre, würden sie runterfallen)
An den Wänden wurde zur Abdichtung mit Alwitrafolie gearbeitet, ca. 15 cm an der Wand hoch und dann mit einer Aluleiste abgeschlossen. Ich habe nun zwischen den Terrassenplatten und der Aluleiste 10 cm weiße Kunststofffolie, was zum einen unschön ist, zum anderen habe ich jetzt gehört, dass sie gegen mechanische Beschädigungen geschützt sein muss (Leiste von Platten bis über die Folie???)
Geländer: das Geländer war, als der Fliesenbelag da war 1,00 m, jetzt mit den Betonplatten ist es nur noch 87 cm. Ich habe jetzt gehört, dass dies zum einen zu wenig ist und zum anderen, falls da mal was passieren würde, es Probleme mit der Versicherung gibt.
Wir haben eine speziell angefertigte Fliegengittertür, die ich dem Handwerker auch hinstellte, damit sie die auch anpassen bzw. überprüfen könnten. Sie passt natürlich nicht mehr (seitlich und in der Höhe).
Vom Eingangsbereich von der Terrassenplatte bis zum Einstieg in die Wohnung habe ich 6 cm Absatz, meiner Ansicht nach zu wenig. Ich war der Meinung, dass dort ein schmaler Rost hinkommt, wo eventuelle Schnee oder Regenmassen direkt ablaufen können.
So, das waren nun die gröbsten Mängel. Ich hatte dem Chef der Dachdeckerfirma nach Verrichtung der Arbeit mitgeteilt, dass er bitte mal vorbeikommen soll, da ich nicht zufrieden bin. Er kam auch. Allerdings hat es schon eine Woche gedauert, bis er kam. Ich zeigte ihm die Platten an den Außenkanten, das mit der Leiste, die Fliegengittertür usw.
Er nahm es zum Teil auf, fand gewisse Dinge auch nicht so gut und wollte sich schlaumachen und mir Lösungsvorschläge machen. Das ist nun 3 Wochen her gestern hat er angerufen und er kommt jetzt mit irgendeinem Vertreter, der anscheinend mehr Ahnung hat am tt.mm.jjjj.
Jetzt meine Frage, was muss ich akzeptieren, gegen was kann ich mich wehren, welche Kosten muss ich tragen, welche der Dachdecker, obwohl er, so wie er mir gesagt hat, gewisse Dinge im Angebot vergessen hat, die aber dann jetzt noch dazukommen sollen. Kann ich eine andere Firma beauftragen die Arbeiten zu erledigen, wenn ich mir nicht mit ihm einig werde.
Da ich den Balkon ja jetzt schon die ganze Zeit nicht benutzen kann, kann ich das irgendwie in der Rechnung geltend machen.

Das war es jetzt erst mal, falls noch Detailfragen, einfach mailen und vielen Dank im Voraus.

mfg michael

Antwort:

Hallo Michael,

ich kenne die Problematik. Bei meinen Angeboten führt die Berücksichtigung der beschriebenen Dinge immer dazu, dass ich teurer bin, als der Wettbewerb und deswegen selten einen Auftrag erhalte. Das spart mir zwar eine ganze Menge Ärger, aber der Auftrag ist flöten.

Die meisten Kunden sind gnadenlos ahnungslos. Sie schauen nur auf den Preis. -> Geiz ist geil.

Genauso gibt es gnadenlose Handwerker, die die Ahnungslosigkeit der Kunden voll ausnutzen und nach dem „Billigangebot“ mit zusätzlichen Leistungen und Änderungsvorschlägen kommen. Da wird mancher billig erstandene Auftrag bei der Abrechnung dann teuer.

Eigentlich sollte man solche Arbeiten von einem Könner planen und dann ausschreiben lassen. Aber das kostet Geld, was man nicht hat. Was tut denn der Planer?

Wenn schon ein Handwerker die Leistungen ohne Planer anbietet, hat er die Planungshaftung. Er ist dann als Planer tätig und zeichnet daher auch für seine Planung verantwortlich, auch wenn sie falsch ist.

Aber das ist den wenigsten Handwerkern und „Gott sei Dank“ den wenigsten Kunden bekannt.

Die Geländerhöhe usw. muss dem Planer bekannt sein, hier gilt Nichtwissen gar nichts. Die mechanische Trittsicherung an den Wandanschlüssen muss ein Abdichter kennen.

In der Kürze ein paar Vorschläge für die Lösung des freien Dachrandes. Kannst ja mal nach den Herstellern recherchieren.

Unter der nachfolgenden Adresse findest du einiges zu Terrassenbelägen usw.

http://gutjahr.bpanet.de/

Anschluss Außenkante Balkon bei außen liegender Entwässerung z. B. Wolfinlösung

Damit die WOLFIN-IB-Dichtungsbahnen und Verbundbleche in den Details gut zu erkennen sind, sind die Materialdicken stark überzeichnet. Die dargestellte Verbundblechaufschweißung trägt real nur ca. 1,5 mm auf.

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