Fragen
von Michael zur Sanierung seines Terrassenbalkons
Frage :
- Michael
schrieb:
Lieber wer-weiss-was Experte,
Ich
habe ein Problem mit den ausgeübten Arbeiten einer
Dachdeckerfirma, die meine Dachterrasse mit Betonplatten auf
Stelzlagern saniert haben. Falls ich Ihnen den Fall mal schildern
dürfte, wäre ich ihnen sehr verbunden.
mfg Michael
Antwort :
Dann
legen Sie mal los.
hggoltz
Frage :
- Michael schrieb:
- Hallo Herr Goltz,
Erst mal vielen Dank, dass ich Ihnen den Fall schildern kann.
- Erst mal die Fakten: Ich wohne
in einer DG-ETW. Der Fliesenbelag auf meiner Dachterrasse war
mürbe geworden und da an dem Balkon unter mir schon Blasenbildung
war, haben wir (die Eigentümer) entschieden die Dachterrasse zu
sanieren. Es wurde ein Dachdecker beauftragt die Sanierung vorzunehmen
und dieselbe Firma wurde von mir beauftragt dann auch den Oberbelag
Betonplatten auf Stelzlagern (wurde uns von der Hausverwaltung und von
der Dachdeckerfirma empfohlen) zu verlegen.
- Nachdem die Arbeiten dann
endlich abgeschlossen waren und ich freitags abends nach Hause kam habe
ich einen Schrecken bekommen, da es nicht so aussah wie erhofft.
- Mängel: Die Platten, die an
der Wand bzw. am Geländer liegen, kippen nach vorne, wenn man sich
draufstellt, das heißt, es gibt keine Einfassung oder Halt
für die Platten, (wenn nicht das Geländer wäre,
würden sie runterfallen)
- An den Wänden wurde zur
Abdichtung mit Alwitrafolie gearbeitet, ca. 15 cm an der Wand hoch und
dann mit einer Aluleiste abgeschlossen. Ich habe nun zwischen den
Terrassenplatten und der Aluleiste 10 cm weiße Kunststofffolie,
was zum einen unschön ist, zum anderen habe ich jetzt gehört,
dass sie gegen mechanische Beschädigungen geschützt sein muss
(Leiste von Platten bis über die Folie???)
- Geländer: das Geländer
war, als der Fliesenbelag da war 1,00 m, jetzt mit den Betonplatten ist
es nur noch 87 cm. Ich habe jetzt gehört, dass dies zum einen zu
wenig ist und zum anderen, falls da mal was passieren würde, es
Probleme mit der Versicherung gibt.
- Wir haben eine speziell
angefertigte Fliegengittertür, die ich dem Handwerker auch
hinstellte, damit sie die auch anpassen bzw. überprüfen
könnten. Sie passt natürlich nicht mehr (seitlich und in der
Höhe).
- Vom Eingangsbereich von der
Terrassenplatte bis zum Einstieg in die Wohnung habe ich 6 cm Absatz,
meiner Ansicht nach zu wenig. Ich war der Meinung, dass dort ein
schmaler Rost hinkommt, wo eventuelle Schnee oder Regenmassen direkt
ablaufen können.
- So, das waren nun die
gröbsten Mängel. Ich hatte dem Chef der Dachdeckerfirma nach
Verrichtung der Arbeit mitgeteilt, dass er bitte mal vorbeikommen soll,
da ich nicht zufrieden bin. Er kam auch. Allerdings hat es schon eine
Woche gedauert, bis er kam. Ich zeigte ihm die Platten an den
Außenkanten, das mit der Leiste, die Fliegengittertür usw.
- Er nahm es zum Teil auf, fand
gewisse Dinge auch nicht so gut und wollte sich schlaumachen und mir
Lösungsvorschläge machen. Das ist nun 3 Wochen her gestern
hat er angerufen und er kommt jetzt mit irgendeinem Vertreter, der
anscheinend mehr Ahnung hat am tt.mm.jjjj.
- Jetzt meine Frage, was muss ich
akzeptieren, gegen was kann ich mich wehren, welche Kosten muss ich
tragen, welche der Dachdecker, obwohl er, so wie er mir gesagt hat,
gewisse Dinge im Angebot vergessen hat, die aber dann jetzt noch
dazukommen sollen. Kann ich eine andere Firma beauftragen die Arbeiten
zu erledigen, wenn ich mir nicht mit ihm einig werde.
- Da
ich den Balkon ja jetzt schon die ganze Zeit nicht benutzen kann, kann
ich das irgendwie in der Rechnung geltend machen.
Das war es jetzt erst mal, falls noch
Detailfragen, einfach mailen und vielen Dank im Voraus.
mfg michael
Antwort:
- Hallo Michael,
ich kenne die
Problematik. Bei meinen Angeboten führt die Berücksichtigung
der beschriebenen Dinge immer dazu, dass ich teurer bin, als der
Wettbewerb und deswegen selten einen Auftrag erhalte. Das spart mir
zwar eine ganze Menge Ärger, aber der Auftrag ist flöten.
Die meisten Kunden sind gnadenlos
ahnungslos. Sie schauen nur auf den Preis. -> Geiz ist geil.
Genauso gibt es gnadenlose
Handwerker, die die Ahnungslosigkeit der Kunden voll ausnutzen und
nach dem „Billigangebot“ mit zusätzlichen Leistungen
und Änderungsvorschlägen kommen. Da wird mancher billig
erstandene Auftrag bei der Abrechnung dann teuer.
Eigentlich sollte man solche
Arbeiten von einem Könner planen und dann ausschreiben lassen.
Aber das kostet Geld, was man nicht hat. Was tut denn der Planer?
Wenn schon ein Handwerker die
Leistungen ohne Planer anbietet, hat er die Planungshaftung. Er ist
dann als Planer tätig und zeichnet daher auch für seine
Planung verantwortlich, auch wenn sie falsch ist.
Aber das ist den wenigsten
Handwerkern und „Gott sei Dank“ den wenigsten Kunden
bekannt.
Die Geländerhöhe usw.
muss dem Planer bekannt sein, hier gilt Nichtwissen gar nichts. Die
mechanische Trittsicherung an den Wandanschlüssen muss ein
Abdichter kennen.
In der Kürze ein paar
Vorschläge für die Lösung des freien Dachrandes.
Kannst ja mal nach den Herstellern recherchieren.
Unter der nachfolgenden Adresse
findest du einiges zu Terrassenbelägen usw.
http://gutjahr.bpanet.de/
Anschluss Außenkante Balkon
bei außen liegender Entwässerung z. B. Wolfinlösung
Damit die WOLFIN-IB-Dichtungsbahnen und Verbundbleche in den
Details gut zu erkennen sind, sind die Materialdicken stark
überzeichnet. Die dargestellte Verbundblechaufschweißung
trägt real nur ca. 1,5 mm auf.