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Annika fragt nach dem Sinn einer Schieferdachreparatur.

Annika schrieb:

Frage

Lieber wer-weiss-was Experte,
Ich habe vor 1,5 Jahren ein Haus von 1903 gekauft. Es ist ziemlich groß und hat ein Dach aus Schiefertafeln, das mir jetzt so langsam um die Ohren fliegt. Ab und an "spaltet" sich eine und es läuft Wasser rein... Sehr unschön, Flecken und so...
Jetzt sagt der eine Dachdecker, das passt schon, immer mal wieder ein bisschen was ausbessern.
Der andere, wir sollten lieber auf eine Neueindeckung sparen.
Was für Kosten kämen wohl bei einer Neueindeckung etwa auf uns zu?
Wie lange hält so ein Schieferdach im Allgemeinen und was gibt es sonst noch zu beachten??
Vielen Dank für Ihre Hilfe. Annika

Antwort

Hallo, Annika
eine Ferndiagnose ohne Kenntnis des Daches usw. ist eigentlich nicht möglich. Aus der Erfahrung heraus hält ein Schieferdach bis hundert Jahre und mehr.
Es kann sein, dass die Nägel durchgerostet sind und daher die Schiefer aus dem Verband rutschen und runterfallen.
Es kann auch sein, dass der Schiefer mürbe ist.
Hundert Jahre im Wetter hält kein Auto aus.
Ein Auto erhält nach einer bestimmten Fahrleistung oder nach einem bestimmten Alter selbstverständlich eine Inspektion.
Das sollte man auch seinem Dach ab und zu gönnen. Die Dachdeckerfachregeln empfehlen nachfolgende Grundregel:

Grundregel für Dachdeckungen, Abdichtungen und Außenwandbekleidungen
6 Pflege und Wartung
(1) Dachdeckungen, Abdichtungen und Außenwandbekleidungen müssen in gewissen Zeitabständen überprüft werden. Hierfür wird der Abschluss eines Inspektions- und Wartungsvertrages empfohlen, um die regelmäßige Überprüfung und Wartung der Bauteile sicherzustellen. Rechtzeitige Pflege kann die Lebensdauer verlängern und vor größeren Schäden bewahren.
(2) Pflege- und Wartungsmaßnahmen sind zur regelmäßigen Überprüfung der Bauteilflächen erforderlich, um evtl. Veränderungen, Beschädigungen oder Folgeschäden rechtzeitig festzustellen. Je früher Veränderungen oder Beschädigungen erkannt werden, um so geringer ist der erforderliche Aufwand für die Beseitigung von Folgeschäden und die Kosten für Reparaturen oder andere bestandserhaltende Maßnahmen.
(3) Die Aufgabe der Inspektion besteht in einer sach- und fachgerechten Überprüfung der vertraglich festgelegten Bauteilflächen, mit der Feststellung des Istzustandes insbesondere auf die Funktionstauglichkeit. Die Inspektion bezieht sich auf die Beschaffenheit der freiliegenden Werkstoffe und auf die sichtbaren Veränderungen durch äußere Einwirkungen.
(4) Eine Wartung beinhaltet die Aufrechterhaltung der Funktionsfähigkeit von Systemteilen, Einbauteilen und bauteilüblicher Elemente, wie z. B. Entwässerungseinrichtungen, Lüftungen, Abdeckungen, Einfassungen u. Ä.
Die Wartung schließt das Entfernen von funktionsbeeinträchtigenden Schmutzablagerungen ein.
(5) Zusätzliche Funktionsprüfungen haben zur Aufgabe, bestimmte Anlagenteile auf ihre bestimmungsgemäße Funktionstauglichkeit zu überprüfen.


Mit freundlichen Grüßen Hans-Gert Goltz

Rückantwort von Annika
Vielen dank, das hat geholfen. Schönen Abend noch.