Annika fragt nach dem Sinn einer Schieferdachreparatur.
Annika schrieb:
Frage
Lieber
wer-weiss-was Experte,
Ich habe vor 1,5 Jahren ein Haus von 1903
gekauft. Es ist ziemlich groß und hat ein Dach aus
Schiefertafeln, das mir jetzt so langsam um die Ohren fliegt. Ab und
an "spaltet" sich eine und es läuft Wasser rein...
Sehr unschön, Flecken und so...
Jetzt sagt der eine
Dachdecker, das passt schon, immer mal wieder ein bisschen was
ausbessern.
Der andere, wir sollten lieber auf eine Neueindeckung
sparen.
Was für Kosten kämen wohl bei einer
Neueindeckung etwa auf uns zu?
Wie lange hält so ein
Schieferdach im Allgemeinen und was gibt es sonst noch zu
beachten??
Vielen Dank für Ihre Hilfe. Annika
Antwort
Hallo, Annika
eine
Ferndiagnose ohne Kenntnis des Daches usw. ist eigentlich nicht
möglich. Aus der Erfahrung heraus hält ein Schieferdach bis
hundert Jahre und mehr.
Es kann sein, dass die Nägel
durchgerostet sind und daher die Schiefer aus dem Verband rutschen
und runterfallen.
Es kann auch sein, dass der Schiefer mürbe
ist.
Hundert Jahre im Wetter hält kein Auto aus.
Ein Auto
erhält nach einer bestimmten Fahrleistung oder nach einem
bestimmten Alter selbstverständlich eine Inspektion.
Das
sollte man auch seinem Dach ab und zu gönnen. Die
Dachdeckerfachregeln empfehlen nachfolgende Grundregel:
Grundregel
für Dachdeckungen, Abdichtungen und Außenwandbekleidungen
6
Pflege und Wartung
(1)
Dachdeckungen, Abdichtungen und Außenwandbekleidungen müssen
in gewissen Zeitabständen überprüft werden. Hierfür
wird der Abschluss eines Inspektions- und Wartungsvertrages
empfohlen, um die regelmäßige Überprüfung und
Wartung der Bauteile sicherzustellen. Rechtzeitige Pflege kann die
Lebensdauer verlängern und vor größeren Schäden
bewahren.
(2) Pflege- und Wartungsmaßnahmen sind zur
regelmäßigen Überprüfung der Bauteilflächen
erforderlich, um evtl. Veränderungen, Beschädigungen oder
Folgeschäden rechtzeitig festzustellen. Je früher
Veränderungen oder Beschädigungen erkannt werden, um so
geringer ist der erforderliche Aufwand für die Beseitigung von
Folgeschäden und die Kosten für Reparaturen oder andere
bestandserhaltende Maßnahmen.
(3) Die Aufgabe der Inspektion
besteht in einer sach- und fachgerechten Überprüfung der
vertraglich festgelegten Bauteilflächen, mit der Feststellung
des Istzustandes insbesondere auf die Funktionstauglichkeit. Die
Inspektion bezieht sich auf die Beschaffenheit der freiliegenden
Werkstoffe und auf die sichtbaren Veränderungen durch äußere
Einwirkungen.
(4) Eine Wartung beinhaltet die Aufrechterhaltung
der Funktionsfähigkeit von Systemteilen, Einbauteilen und
bauteilüblicher Elemente, wie z. B.
Entwässerungseinrichtungen, Lüftungen, Abdeckungen,
Einfassungen u. Ä.
Die Wartung schließt das
Entfernen von funktionsbeeinträchtigenden Schmutzablagerungen
ein.
(5) Zusätzliche Funktionsprüfungen haben zur
Aufgabe, bestimmte Anlagenteile auf ihre bestimmungsgemäße
Funktionstauglichkeit zu überprüfen.
Mit
freundlichen Grüßen Hans-Gert Goltz
Rückantwort
von Annika
Vielen dank, das hat
geholfen. Schönen Abend noch.