SiSa fragt, ob man den Makler für Schimmel und Feuchtigkeit im gekauften Haus zur Haftung heranziehen kann?
SiSa schrieb:
Frage
Lieber
wer-weiss-was Experte,
Wir haben mit Besitzübergang zum
01.12.07 ein Haus gekauft. Baujahr 1969, Dach neu geziegelt, Haus neu
verklinkert, Räume im Erdgeschoss (Dach ist nicht ausgebaut)
alle in Ordnung, Keller an den Außenwänden mit
Holzpaneelen verschalt, Treppenabgang zum Keller bis auf halbe Höhe
mit Plastikpaneelen verkleidet. Makler der Immobilie war für den
Verkäufer XYZ-Immobilien. Das Haus hat 100 qm Wohnfläche
im EG, Kaufpreis war bei 157.000 € (sehr großes und
schönes Grundstück).
Nun das
Problem:
Nachdem wir die Paneele aus Plastik an der Treppe
entfernt hatten, standen wir vor einer bis auf 3 m Höhe
feuchten, nassen, schimmeligen Wand (teilweise weißer
Schimmel). Der Gutachter der Wohngebäudeversicherung sowie ein
Bauingenieur haben dann festgestellt, dass alle Kellerwände
befallen sind, auch bis 2 Meter Höhe und haben das Haus als
derzeit unbewohnbar klassifiziert.
Lt. Kaufvertrag ist das Haus
"gekauft wie gesehen", es sei denn, dem Verkäufer ist
nachzuweisen, dass er einen Schaden verschwiegen hat. Lt. Gutachter
der Versicherung und Bauingenieur ist der Schaden schon älteren
Datums und hängt damit zusammen, dass das Haus mit Baujahr 1969
noch keine Drainage hat. Dem Verkäufer müsste also bekannt
gewesen sein, dass sein Haus da ein Problem hat - wahrscheinlich hat
er die Wände auf seine eigene Art und Weise mit den Paneelen
"saniert". Interessant war auch, dass an der Treppe zum
Keller die Paneele auch nur bis zum Ende des Schimmels reichten.
Ehrlich gestanden muss ich sagen, dass es im Keller auch ein wenig
muffig roch - hätte ich bloß auf meinen Instinkt gehört.
Ich habe mich einfach zu sehr auf die Gesamtoptik des Hauses
verlassen und darauf, dass der Makler, der auch damit wirbt,
Gutachter für Immobilienbewertung zu sein, über Mail auf
meine Anfrage bescheinigt hat, dass seines Erachtens "kein
Schimmel und keine Feuchtigkeit vorliegen".
Kann mir jemand
eine Einschätzung geben, wie die Chancen für mich stehen?
Einen Anwaltstermin haben wir in der nächsten Woche. Ich denke
über Rückabwicklung des Kaufvertrags nach, weiß aber
nicht, ob der Verkäufer das Geld hat, mir die Summe
zurückzuzahlen – als Gläubiger stehe ich ja dann wohl
auch an letzter Stelle. Eine andere Möglichkeit wäre, die
Behebung des Schadens vom Verkäufer / Makler zu fordern - sehe
ich das richtig?
Für Tips zum weiteren Vorgehen etc. wäre
ich sehr dankbar.
Beste Grüße! SiSa
Antwort
Hallo
SiSa,
Leider kann ich hier nicht helfen. Wenn der Schimmel und
seine Ursachen festgestellt sind, dann sind für die rechtlichen
Fragen Anwälte die richtigen Leute. Den Weg zu einem guten
Anwalt halte ich für richtig.
Mfg Hans-Gert Goltz