Regina fragt : Muß ich
bei Sanierungsarbeiten eine Verschlechterung des gemeinschaftlichen
Eigentums akzeptieren ?
Frage
regina schrieb:
liebe
experten,
ich bin eigentümerin einer Terrassenwohnung im 7.
stockwerk. da in einer wohnung darunter wassereintritt festgestellt
wurde, mußte eine sanierung vorgenommen werden. soweit
o.k..
jedoch hat die hausverwaltung ohne mich zu informieren oder
meine zustimmung einzuholen auch die seit 25 jahren bewährten,
qualitativ hochwertigen, weder zerkratzten noch zerbrochenen völlig
intakten platten gegen neue platten minderwertigster qualität
austauschen lassen, die jeden schmutzigen schuhabdruck festhalten und
beim verschieben von pflanztrögen sofort sichtbar zerkratzt
sind. beim entfernen von mörtelflecken durch die sanierungsfirma
sind, wahrscheinlich durch das abreiben, vertiefungen entstanden.
also reinigen kann an sie auch nicht, ohne sie zu beschädigen.
weil ich einen austausch dieser platten gegen die alten
platten oder gleichwertige platten auf kosten der hausverwaltung
fordere, behauptet diese, ich zitiere:
"Die
Erneuerung der alten Platten war unumgänglich, da die
bestehenden Platten im Rahmen der Sanierung teilweise gebrochen sind
und zudem die Kiesleiste geringfügig nach außen versetzt
wurde, weshalb auch nicht ausreichend Platten vorhanden gewesen wäre.
Da die alten Platten nicht mehr erhältlich sind, mussten neue
Platten verwendet werden. Konkret wurden Ebenseer Betonplatten in
Standardqualität verwendet, welche selbstverständlich für
die Verwendung im Außenbereich geeignet sind. Der Ordnung
halber möchte ich darauf hinweisen, dass die
Terrassenkonstruktion nicht in Ihrem Eigentum, sondern im Eigentum
der Eigentumsgemeinschaft liegt."
jetzt
meine fragen:
1)
ist es unvermeidbar, daß qualitativ hochwertige platten, die 25
jahre nutzung ohne schaden überstanden haben, im zuge einer
terrassensanierung brechen?
2)
die kiesleiste ist jetzt vielleicht 2 cm breiter - hätte man das
nicht mit kies auffüllen können? (digitale fotos von der
kiesleiste habe ich)
3)
der dachdecker behauptet, die kiesleiste mußte nach außen
versetzt werden, sonst hätte man nicht arbeiten können -
stimmt das? (wahrscheinlich braucht ihr dafür ein foto)
3)
gehören terrassenplatten zur terrassenkonstruktion?
vielen
dank im voraus, und wenn ihr mir eure e-mail-adresse verrät,
schicke ich euch fotos von der kiesleiste.
lg
regina
Antwort
Hallo
Regina,
die
gestellten Fragen gehören in den Rechtsbereich, den ein Anwalt
besser beantworten kann, als ein Sachverständiger, der sich mit
Technik beschäftigt. Die grundsätzliche Frage, ob der neue
Belag die gleichen Eigenschaften haben muss, wie der alte Belag, ist
rein rechtlicher Natur. Rechtsfragen gehören nicht zu meinen
Arbeitsgebiet.
Mit
freundlichen Grüßen Hans-Gert
Rückantwort
hallo
hans-gert,
ich
weiß jetzt nicht mehr welche bezeichnung unter deinem namen
stand, aber ich dachte du hättest etwas mit dachdeckerei zu tun,
und abgesehen von der rechtlichen facette der angelegenheit sind
meine fragen schon technischer natur.
danke
trotzdem für deine rückmeldung und noch einen schönen
sonntag. regina
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