Rumpelstilz fragt :
Sind wir von unserem Dachdecker rasiert worden ?
Frage
Rumpelstilz
schrieb:
Hallo lieber wer-weiss-was Experte,
ich habe ein
großes Problem und bräuchte dringend einen kompetenten
Rat.
Unser Dach wurde in 2002 neu eingedeckt. Die Arbeiten
wurden für mich als Laie auch sehr ordentlich und schnell
ausgeführt. Dann allerdings mußte ich nach einem Gespräch
mit einem Nachbarn feststellen, daß das Aufmaß um mehrere
qm abweicht und zuviel berechnet wurde. Betrag wurde aber erstattet.
Der Auftrag beinhaltete eine Mineralfaserwärmedämmung.
Als ich nach einiger Zeit mit meiner Tochter auf den Dachboden ging,
stellten wir fest, daß die Mineralfaserwärmedämmung
zwar berechnet, aber nicht ausgeführt wurde. Auch hier wurde der
zuviel berechnete Betrag erstattet.
Noch während der 5
Jährigen Garantiezeit bildete sich im Gäste WC des
Dachgeschosses massiv Schimmel. Die Auskunft des Handwerkers, es
handelt sich womöglich um eine Falte, durch welche Wasser
eingedrungen ist. Nun stellten wir fest, daß der komplette
Spitzboden feucht ist und ein befreundeter Zimmermann sagte uns, daß
keine Dampfsperre vorhanden ist, was wohl bereits seit 1997
Vorschrift sei. Als ich den Handwerker nun darauf ansprach, erklärte
mir diese es haben keine Dachdeckungsarbeiten, sondern nur
Umdeckungsarbeiten stattgefunden, weshalb diese Maßnahmen nicht
stattgefunden hätten.
Ich als Laie kann nun nicht
beurteilen, ob das rechtens ist, oder ob der Handwerker zumindest
daraufhinweisen hätte müssen, daß solche Maßnahmen
erforderlich sind um Schäden zu vermeiden. Auch verstehe ich
unter umdecken - alte Ziegeln weg, neue drauf. Lt. Auftrag sollte
jedoch auch die Wärmedämmung etc. vorgenommen werden. Auch
wurden die Unterspannbahn aus einem Bitumenträger entfernt, ein
Trockenfirst hergestellt. Ich bin echt ratlos und würde mich
freuen, wenn Sie mir helfen könnten diese Frage zu klären.
Vielen Dank im voraus. Rumpelstilz,
Antwort
Hallo Rumpelstilz,
das ist
schon eine harte Nummer. Abrechnung mit einem falschen Aufmaß,
Berechnung von Leistungen, die gar nicht ausgeführt wurden.
Eigentlich für sich ist das schon ein Hammer. Fehler können
jedem passieren. Sind das noch Fehler?
Die
Energieeinsparverordnung ist ein Gesetz, welches von Bauherren und
von Handwerkern eingehalten werden muss. Sie ist grundsätzlich
einzuhalten, wenn mehr als 20% eines Bauteils verändert werden.
Befreiungen von der EnErgV sind möglich, aber die müssen
gut begründet sein.
Hier kann ich wirklich nur empfehlen
einen Anwalt aufzusuchen, ihm den Sachverhalt zu schildern und
beurteilen zu lassen. Vielleicht gibt es in der Rechnung ja noch
mehrere "Leichen", die berechnet und nicht ausgeführt
wurden oder nur die Massen nicht stimmen.
Der Anwalt weiß
auch, es sinnvoll ist im Vorfeld einen Sachverständigen zu
beauftragen oder ob besser gleich ein Beweissicherungsverfahren
beantragt wird. Dann bestimmt das Gericht einen Sachverständigen
und beauftragt diesen mit der technischen Prüfung. bei dieser
Sachlage sehe ich keine andere Möglichkeit.
Mit freundlichen
Grüßen Hans-Gert Goltz
Rückantwort
Rumpelstilz schrieb:
Hallo Hans-Gert,
vielen
Dank für Dank für die schnelle und umfangreiche
Antwort.
Wenn ich Sie richtig verstanden habe, sind diese
Arbeiten, die gemacht wurden, bzw. eigentlich gemacht werden sollten,
mehr als 20% Veränderung an einem Bauteil. (Er beruft sich ja
nachdem ich ihn diesbezüglich darauf angesprochen habe darauf
das es nur eine Umdeckung war) und er somit für nichts haftet.
Wo
bei es für mich als Laien auch schwer verständlich ist, daß
er eine Unterspannbahn aus einem Bitumenträger entfernt (die ja
mit Sicherheit irgend einen Zweck erfüllt haben muß und
diese dann durch nicht anderes ersetzt.
Tut
mir leid, daß ich nochmal nachfrage, aber nachdem das alles
wieder in Ordnung zu bringen eine Menge Geld kostet - wenn er nicht
nachbessern muß, möchte ich mir sicher sein, daß die
Voraussetzungen dafür gegeben sind. Dann werde ich auf jeden
Fall einen Anwalt einschalten.
Nochmals herzlichen Dank für
Ihre Bemühungen.
Ihnen und Ihrer Familie frohe Pfingsten.
Mit
freundlichen Grüßen Rumpelstilz,
Antwort
Hallo Rumpelstilz,
unter
dem nachfolgenden Link gibt es den Gesetzestext. Ich rate einmal nach
der Verpflichtung zur Einhaltung von Gesetzen einmal im Net zu
suchen.
mfg Schöne Pfingsten.
http://bundesrecht.juris.de/bundesrecht/enev_2007/gesamt.pdf
Rückantwort
Hallo
und vielen Dank. Viele Grüße Rumpelstilz
zur
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