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Rumpelstilz fragt : Sind wir von unserem Dachdecker rasiert worden ?

Frage


Rumpelstilz schrieb:

Hallo lieber wer-weiss-was Experte,
ich habe ein großes Problem und bräuchte dringend einen kompetenten Rat.

Unser Dach wurde in 2002 neu eingedeckt. Die Arbeiten wurden für mich als Laie auch sehr ordentlich und schnell ausgeführt. Dann allerdings mußte ich nach einem Gespräch mit einem Nachbarn feststellen, daß das Aufmaß um mehrere qm abweicht und zuviel berechnet wurde. Betrag wurde aber erstattet.

Der Auftrag beinhaltete eine Mineralfaserwärmedämmung. Als ich nach einiger Zeit mit meiner Tochter auf den Dachboden ging, stellten wir fest, daß die Mineralfaserwärmedämmung zwar berechnet, aber nicht ausgeführt wurde. Auch hier wurde der zuviel berechnete Betrag erstattet.

Noch während der 5 Jährigen Garantiezeit bildete sich im Gäste WC des Dachgeschosses massiv Schimmel. Die Auskunft des Handwerkers, es handelt sich womöglich um eine Falte, durch welche Wasser eingedrungen ist. Nun stellten wir fest, daß der komplette Spitzboden feucht ist und ein befreundeter Zimmermann sagte uns, daß keine Dampfsperre vorhanden ist, was wohl bereits seit 1997 Vorschrift sei. Als ich den Handwerker nun darauf ansprach, erklärte mir diese es haben keine Dachdeckungsarbeiten, sondern nur Umdeckungsarbeiten stattgefunden, weshalb diese Maßnahmen nicht stattgefunden hätten.

Ich als Laie kann nun nicht beurteilen, ob das rechtens ist, oder ob der Handwerker zumindest daraufhinweisen hätte müssen, daß solche Maßnahmen erforderlich sind um Schäden zu vermeiden. Auch verstehe ich unter umdecken - alte Ziegeln weg, neue drauf. Lt. Auftrag sollte jedoch auch die Wärmedämmung etc. vorgenommen werden. Auch wurden die Unterspannbahn aus einem Bitumenträger entfernt, ein Trockenfirst hergestellt. Ich bin echt ratlos und würde mich freuen, wenn Sie mir helfen könnten diese Frage zu klären.

Vielen Dank im voraus. Rumpelstilz,


Antwort

Hallo Rumpelstilz,
das ist schon eine harte Nummer. Abrechnung mit einem falschen Aufmaß, Berechnung von Leistungen, die gar nicht ausgeführt wurden. Eigentlich für sich ist das schon ein Hammer. Fehler können jedem passieren. Sind das noch Fehler?

Die Energieeinsparverordnung ist ein Gesetz, welches von Bauherren und von Handwerkern eingehalten werden muss. Sie ist grundsätzlich einzuhalten, wenn mehr als 20% eines Bauteils verändert werden. Befreiungen von der EnErgV sind möglich, aber die müssen gut begründet sein.

Hier kann ich wirklich nur empfehlen einen Anwalt aufzusuchen, ihm den Sachverhalt zu schildern und beurteilen zu lassen. Vielleicht gibt es in der Rechnung ja noch mehrere "Leichen", die berechnet und nicht ausgeführt wurden oder nur die Massen nicht stimmen.

Der Anwalt weiß auch, es sinnvoll ist im Vorfeld einen Sachverständigen zu beauftragen oder ob besser gleich ein Beweissicherungsverfahren beantragt wird. Dann bestimmt das Gericht einen Sachverständigen und beauftragt diesen mit der technischen Prüfung. bei dieser Sachlage sehe ich keine andere Möglichkeit.
Mit freundlichen Grüßen Hans-Gert Goltz


Rückantwort


Rumpelstilz schrieb:

Hallo Hans-Gert,

vielen Dank für Dank für die schnelle und umfangreiche Antwort.
Wenn ich Sie richtig verstanden habe, sind diese Arbeiten, die gemacht wurden, bzw. eigentlich gemacht werden sollten, mehr als 20% Veränderung an einem Bauteil. (Er beruft sich ja nachdem ich ihn diesbezüglich darauf angesprochen habe darauf das es nur eine Umdeckung war) und er somit für nichts haftet.


Wo bei es für mich als Laien auch schwer verständlich ist, daß er eine Unterspannbahn aus einem Bitumenträger entfernt (die ja mit Sicherheit irgend einen Zweck erfüllt haben muß und diese dann durch nicht anderes ersetzt.


Tut mir leid, daß ich nochmal nachfrage, aber nachdem das alles wieder in Ordnung zu bringen eine Menge Geld kostet - wenn er nicht nachbessern muß, möchte ich mir sicher sein, daß die Voraussetzungen dafür gegeben sind. Dann werde ich auf jeden Fall einen Anwalt einschalten.
Nochmals herzlichen Dank für Ihre Bemühungen.
Ihnen und Ihrer Familie frohe Pfingsten.
Mit freundlichen Grüßen Rumpelstilz,


Antwort

Hallo Rumpelstilz,

unter dem nachfolgenden Link gibt es den Gesetzestext. Ich rate einmal nach der Verpflichtung zur Einhaltung von Gesetzen einmal im Net zu suchen.
mfg Schöne Pfingsten.


http://bundesrecht.juris.de/bundesrecht/enev_2007/gesamt.pdf


Rückantwort

Hallo und vielen Dank. Viele Grüße Rumpelstilz

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