zur Fragenliste

Steffi fragt ist bei einem Fliesenbelag die Genauigkeit der Fugenbreiten vertraglich vereinbar ?


Steffi schrieb:
Frage:
Lieber wer-weiss-was Experte,
Ist es zulässig, in einem Vertrag über Fliesenarbeiten für die Fugenbreite exakt 2 mm zu vereinbaren?
Beste Grüße!
Steffi

Antwort:
Hallo Steffi,
zwar bin ich kein Sachverständiger für die Fliesenleger, aber die Exaktheit von 2 mm Fugenbreite würde ich nicht unterschreiben.
Die machbare Fugenbreite ist von den Möglichkeiten abhängig, die der Fliesenrand überhaupt zulässt.
Fugenbreiten sind sind in der VOB/C ATV DIN 18352 Fliesen- und Plattenarbeiten beschrieben und geregelt.
An die Vorgaben dieser Norm würde ich mich halten.

Grüße von Hans-Gert Goltz

zur Fragenliste