Steffi fragt ist bei einem Fliesenbelag die
Genauigkeit der Fugenbreiten vertraglich vereinbar ?
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Steffi schrieb:
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Frage:
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Lieber wer-weiss-was Experte,
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Ist es zulässig, in einem
Vertrag über Fliesenarbeiten für die Fugenbreite exakt 2
mm zu vereinbaren?
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Beste Grüße!
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Steffi
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Antwort:
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Hallo Steffi,
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zwar bin ich kein Sachverständiger
für die Fliesenleger, aber die Exaktheit von 2 mm Fugenbreite
würde ich nicht unterschreiben.
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Die machbare Fugenbreite ist von den
Möglichkeiten abhängig, die der Fliesenrand überhaupt
zulässt.
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Fugenbreiten sind sind in der VOB/C
ATV DIN 18352 Fliesen- und Plattenarbeiten beschrieben und geregelt.
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An die Vorgaben dieser Norm würde
ich mich halten.
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Grüße von Hans-Gert Goltz