Darf Howard die Dicke der Konterlatten auf der Steildachdämmung ändern ?
Howard schrieb:
Frage
Liebe/-r
wer-weiss-was Experte/-in,
Ich lasse demnächst das Dach
decken, und habe eine frage zum dachaufbau.
Kann man da statt der im
Angebot aufgeführten Konterlattung in 40 mm Stärke auch
welche in 28 mm nehmen?
Das darum da ich auf dem Sparren
Unterdeckplatten verlegen lasse (Statt Unterspannbahn). Dann der
normale aufbau. Dadurch komme ich aber um 16 mm höher als meine
Nachbarn (Reihenmittelhaus). Wäre die Konterlattung nur 28 mm
wäre fast die selbe höhe erreicht und man könnte auf
die Blecharbeiten verzichten? Die dann noch auftrtenden 4 mm solten
doch vom Zeigel ausgeglichen werden können? Auch rein vom
aussehen wäre es besser. Also machbar (erlaubt) oder
nicht?
MfG
Howard
Antwort
Anbei ein selbsterklärender Auszug aus den Fachregeln des Dachdeckerhandwerks:
Aus
Hinweise Holz- und Holzwerkstoffe
1 Allgemeines
1.2
Begriffe
(1) Die Dachlatte ist der Teil einer
Unterkonstruktion, an der die Dachdeckung befestigt oder eingehängt
wird.
(2) Die (Trag- )Latte ist der Teil einer
Unterkonstruktion, an der die Außenwandbekleidung befestigt
oder eingehängt wird.
(3) Konterlatte / Grundholz ist
der Teil einer Unterkonstruktion, die u.a. die Aufgabe hat, die
anfallenden Lasten (siehe auch "Hinweise zur Lastenermittlung")
von der Dachlatte / Latte in die tragende Unterkonstruktion
weiterzuleiten. Im Sinne dieser Hinweise ist die Konterlatte eine
Latte auf dem Dach, also eine Dachlatte für die laut DIN 1052
ein Mindestquerschnitt von 1100 mm² ausreichend ist.
(4)
Schalungen sind im Gegensatz zu Lattungen flächige Bauteile, auf
denen Deckungen oder Abdichtungen befestigt werden oder die als
Unterlage für Unterdächer oder Unterdeckungen dienen.
(5)
Unterkonstruktionen im Sinne dieser Hinweise beschränken sich
auf Bauschnitthölzer zur Aufnahme der Dachdeckung, Abdichtung
und Außenwandbekleidung.
(6) Unterkonstruktionen
werden im Sinne von Standsicherheitsnachweisen unterschieden in:
- tragende Bauteile,
- tragende Bauteile
ohne rechnerischen Nachweis.
- nichttragende
Bauteile, Im Folgenden wird zwischen tragenden
Bauteilen und tragenden Bauteilen ohne rechnerischen Nachweis
unterschieden.
(7) Tragende Bauteile sind Bauteile, die nach
der DIN 1052 bemessen werden müssen.
Beispiel:
- Konterlattung bei Aufsparren-
Dämmsystemen,
- Grundhölzer bei
Außenwandbekleidungen,
- Dachlatten,
Pfetten und Schalungen bei Sparrenabständen > 1 m,
- Sparrenauswechslungen,
- Schalungen
zur Aussteifung von Balken oder Bindern.
(8) Tragende
Bauteile ohne rechnerischen Nachweis sind Bauteile, die statisch
nicht bemessen werden müssen und nach handwerklichen Erfahrungen
ausgeführt werden. Beispiel:
-
Konterlattung außer der in (7) genannten Fälle,
-
Dachlatten und Schalung bei Sparrenabständen 1 m,
(9)
Nichtragende Bauteile sind Bauteile, die außer ihrer
Eigengewichtslast keine weiteren Lasten abtragen.
Beispiel:
- Schalungen für Unterdächer oder Unterdeckungen.
(10) Die Nennmaße / Sollmaße (Nennquerschnitt,
Nenndicke) sind Größenangaben, die insbesondere für
Leistungsbeschreibungen und Bestellungen als übliche
Größenangaben verwendet werden. Die Istmaße
schwanken in Abhängigkeit von der Holzfeuchte (Schwinden bzw.
Quellen) und Abweichungen in der Herstellung. Berechnungsgrundlagen
für Schwind- und Quellmaße sind in der DIN 4074- 1
enthalten. Zulässige Abweichungen sind in Abhängigkeit von
der Maßtoleranzklasse in der DIN EN 336 festgelegt (siehe
Abschnitt 2.2.4). Holzdicken für Verbindungen sind
Nenndicken.
(11) Das Istmaß ist ein durch Messung
festgestelltes Maß.
(12) Das Istabmaß ist die
Differenz zwischen Ist- und Sollmaß.
(13) Das Größtmaß
ist das größte zulässige Maß.
(14) Das
Kleinstmaß ist das kleinste zulässige Maß.
(15)
Das Grenzabmaß ist die Differenz zwischen Größtmaß
und Sollmaß oder Kleinstmaß und Sollmaß.
(16)
Die Maßtoleranz ist die zulässige Differenz zwischen
Größtmaß und Kleinstmaß.
(17)
Befestigungsmittel sind Teile, die Deckung, Abdichtung und Bekleidung
an der Unterkonstruktion mechanisch befestigen.
(18)
Verbindungsmittel im Sinne der "Hinweise Holz und
Holzwerkstoffe" sind metallische Bauteile zum Verbinden
einzelner Hölzer untereinander. Im Bereich der
Außenwandbekleidung wird in diesem Zusammenhang auch der
Begriff Verbindungselemente verwendet.
(19)
Verankerungsmittel bzw. Verankerungselemente sind Teile, die bei
Außenwandbekleidungen das Grundholz in der zu bekleidenden
Schicht (z.B. Außenwände) mechanisch verankern.
(20)
Trocken sortiertes Holz (TS) ist Schnittholz, das bei einer mittleren
Holzfeuchte von höchstens 20 % nach der DIN 4074- 1 sortiert
wurde.
3 Ausführung
3.5 Konterlatten
3.5.1
Allgemeines
(1) Konterlatten ohne rechnerischen Nachweis
sollen S 10 nach der DIN 4074- 1 entsprechen und über eine
Mindestnenndicke von 24 mm verfügen. Es wird empfohlen, dass
Konterlatten laut DIN 1052 über einen Mindestnennquerschnitt von
1400 mm² verfügen (z.B. 24/60, 30/50, 40/60).
(2) Konterlatten mit rechnerischem Nachweis müssen mindestens S 10 nach der DIN 4074- 1 entsprechen. Die Querschnitte und ggf. abweichende Güte (S 13) ergeben sich aus dem statischen Nachweis.
(3) In Abhängigkeit der Sparrenlänge und des Deckwerkstoffes wird empfohlen die Dicke der Konterlatte nach Tabelle 3.1 zu erhöhen, um die ausreichende Hinterlüftung des Deckmaterials zu gewährleisten
3.5.2
Ausführung
(1) Konterlatten ohne rechnerischen Nachweis
können mit Unterbrechungen verlegt werden.
(2) Ohne
rechnerischen Nachweis sind Konterlatten direkt auf Holz oder
Holzwerkstoffen mit einer Rohdichte 350 kg/m³ mit mindestens
drei Nägeln pro Meter zu befestigen. Nagellänge und -
durchmesser können der Tabelle 3.2 entnommen werden. Die Angaben
sind ausreichend für:
- Sparrenabstände bis
1,00 m
- und Schneelasten bis 1,00 kN/m²
- und ständige Lasten (Eigengewichtslasten der
Deckung) bis 0,75 kN/m²
oder für
- Sparrenabstände bis 0,80 m
-
und Schneelasten bis 1,60 kN/m²
- und
ständige Lasten (Eigengewichtslasten der Deckung) bis 0,75
kN/m².
(3) Bei Schalungen aus Holz oder
Holzwerkstoffen dürfen diese für die erforderliche
Einschlagtiefe nur angesetzt werden, wenn jedes Brett bzw. jede
Platte ausreichend befestigt ist und die Nenndicke mindestens 24 mm
bei Holz und 22 mm bei Holzwerkstoffen beträgt (siehe hierzu
Tabelle 3.2 Fall 3, Konterlatte auf 24 mm Schalung).
(4) Bei
Verwendung von Holzwerkstoffplatten mit einer geringeren Rohdichte
als Holz (Unterdeckplatte oder Wärmedämmplatte) ist die
Befestigung der Konterlatte in Abhängigkeit von der Rohdichte zu
erhöhen. Für die Weiterleitung der anfallenden Lasten sind
Art und
Anzahl der erforderlichen Befestigungsmittel für die
Holzwerkstoffplatte sowie die Befestigung der Konterlatte durch die
Holzwerkstoffe gemäß Typenstatik vom Hersteller
anzugeben.
(5) Die Befestigung von Konterlatten mit
rechnerischem Nachweis bei Wärmedämmsystemen auf den
Sparren erfolgt nach den Herstellerangaben und der Typenstatik mit
den dazu erforderlichen Befestigungsmitteln. Tabelle 3.2: Befestigung
für Konterlatten
Ich empfehle sich mit dem Hersteller
der Unterdeckplatten in Verbindung zu setzen. Die Dicke von 40 mm
kann durchaus in der Zulassung des Materials gefordert sein.
Rückfrage
von Howard
Howard schrieb:
Hallo!
Danke für die antwort, aber können sie mir das nun noch mal auf "Deutsch" schreiben?
Ich blick da leider nicht durch. Der auszug ist für mich leider nicht selbserklärend...
H.Heyer
Antwort
Ich empfehle sich mit dem Hersteller der Unterdeckplatten in Verbindung zu setzen. Die Dicke von 40 mm kann durchaus in der Zulassung des Materials gefordert sein.