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Darf Howard die Dicke der Konterlatten auf der Steildachdämmung ändern ?

Howard schrieb:

Frage
Liebe/-r wer-weiss-was Experte/-in,
Ich lasse demnächst das Dach decken, und habe eine frage zum dachaufbau.

Kann man da statt der im Angebot aufgeführten Konterlattung in 40 mm Stärke auch welche in 28 mm nehmen?
Das darum da ich auf dem Sparren Unterdeckplatten verlegen lasse (Statt Unterspannbahn). Dann der normale aufbau. Dadurch komme ich aber um 16 mm höher als meine Nachbarn (Reihenmittelhaus). Wäre die Konterlattung nur 28 mm wäre fast die selbe höhe erreicht und man könnte auf die Blecharbeiten verzichten? Die dann noch auftrtenden 4 mm solten doch vom Zeigel ausgeglichen werden können? Auch rein vom aussehen wäre es besser. Also machbar (erlaubt) oder nicht?
MfG
Howard



Antwort

Anbei ein selbsterklärender Auszug aus den Fachregeln des Dachdeckerhandwerks:


Aus Hinweise Holz- und Holzwerkstoffe
1 Allgemeines
1.2 Begriffe
(1)  Die Dachlatte ist der Teil einer Unterkonstruktion, an der die Dachdeckung befestigt oder eingehängt wird.
(2)  Die (Trag- )Latte ist der Teil einer Unterkonstruktion, an der die Außenwandbekleidung befestigt oder eingehängt wird.
(3)  Konterlatte / Grundholz ist der Teil einer Unterkonstruktion, die u.a. die Aufgabe hat, die anfallenden Lasten (siehe auch "Hinweise zur Lastenermittlung") von der Dachlatte / Latte in die tragende Unterkonstruktion weiterzuleiten. Im Sinne dieser Hinweise ist die Konterlatte eine Latte auf dem Dach, also eine Dachlatte für die laut DIN 1052 ein Mindestquerschnitt von 1100 mm² ausreichend ist.
(4)  Schalungen sind im Gegensatz zu Lattungen flächige Bauteile, auf denen Deckungen oder Abdichtungen befestigt werden oder die als Unterlage für Unterdächer oder Unterdeckungen dienen.
(5)  Unterkonstruktionen im Sinne dieser Hinweise beschränken sich auf Bauschnitthölzer zur Aufnahme der Dachdeckung, Abdichtung und Außenwandbekleidung.
(6)  Unterkonstruktionen werden im Sinne von Standsicherheitsnachweisen unterschieden in: 
-  tragende Bauteile, 
-  tragende Bauteile ohne rechnerischen Nachweis.  
-  nichttragende Bauteile,    Im Folgenden wird zwischen tragenden Bauteilen und tragenden Bauteilen ohne rechnerischen Nachweis unterschieden.
(7)  Tragende Bauteile sind Bauteile, die nach der DIN 1052 bemessen werden müssen.    Beispiel: 
-  Konterlattung bei Aufsparren- Dämmsystemen,  
-  Grundhölzer bei Außenwandbekleidungen,  
-  Dachlatten, Pfetten und Schalungen bei Sparrenabständen > 1 m,  
-  Sparrenauswechslungen,  
-  Schalungen zur Aussteifung von Balken oder Bindern.
(8)  Tragende Bauteile ohne rechnerischen Nachweis sind Bauteile, die statisch nicht bemessen werden müssen und nach handwerklichen Erfahrungen ausgeführt werden.    Beispiel: 
-  Konterlattung außer der in (7) genannten Fälle, 
-  Dachlatten und Schalung bei Sparrenabständen 1 m,
(9)  Nichtragende Bauteile sind Bauteile, die außer ihrer Eigengewichtslast keine weiteren Lasten abtragen.  

Beispiel: 
-  Schalungen für Unterdächer oder Unterdeckungen.
(10)  Die Nennmaße / Sollmaße (Nennquerschnitt, Nenndicke) sind Größenangaben, die insbesondere für Leistungsbeschreibungen und Bestellungen als übliche Größenangaben verwendet werden. Die Istmaße schwanken in Abhängigkeit von der Holzfeuchte (Schwinden bzw. Quellen) und Abweichungen in der Herstellung. Berechnungsgrundlagen für Schwind- und Quellmaße sind in der DIN 4074- 1 enthalten. Zulässige Abweichungen sind in Abhängigkeit von der Maßtoleranzklasse in der DIN EN 336 festgelegt (siehe Abschnitt 2.2.4). Holzdicken für Verbindungen sind Nenndicken.
(11)  Das Istmaß ist ein durch Messung festgestelltes Maß.
(12)  Das Istabmaß ist die Differenz zwischen Ist- und Sollmaß.
(13)  Das Größtmaß ist das größte zulässige Maß.
(14)  Das Kleinstmaß ist das kleinste zulässige Maß.
(15)  Das Grenzabmaß ist die Differenz zwischen Größtmaß und Sollmaß oder Kleinstmaß und Sollmaß.
(16)  Die Maßtoleranz ist die zulässige Differenz zwischen Größtmaß und Kleinstmaß.
(17)  Befestigungsmittel sind Teile, die Deckung, Abdichtung und Bekleidung an der Unterkonstruktion mechanisch befestigen.
(18)  Verbindungsmittel im Sinne der "Hinweise Holz und Holzwerkstoffe" sind metallische Bauteile zum Verbinden einzelner Hölzer untereinander. Im Bereich der Außenwandbekleidung wird in diesem Zusammenhang auch der Begriff Verbindungselemente verwendet.
(19)  Verankerungsmittel bzw. Verankerungselemente sind Teile, die bei Außenwandbekleidungen das Grundholz in der zu bekleidenden Schicht (z.B. Außenwände) mechanisch verankern.
(20)  Trocken sortiertes Holz (TS) ist Schnittholz, das bei einer mittleren Holzfeuchte von höchstens 20 % nach der DIN 4074- 1 sortiert wurde.

3 Ausführung
3.5 Konterlatten
3.5.1 Allgemeines
(1)  Konterlatten ohne rechnerischen Nachweis sollen S 10 nach der DIN 4074- 1 entsprechen und über eine Mindestnenndicke von 24 mm verfügen. Es wird empfohlen, dass Konterlatten laut DIN 1052 über einen Mindestnennquerschnitt von 1400 mm² verfügen (z.B. 24/60, 30/50, 40/60).

(2)  Konterlatten mit rechnerischem Nachweis müssen mindestens S 10 nach der DIN 4074- 1 entsprechen. Die Querschnitte und ggf. abweichende Güte (S 13) ergeben sich aus dem statischen Nachweis.

(3)  In Abhängigkeit der Sparrenlänge und des Deckwerkstoffes wird empfohlen die Dicke der Konterlatte nach Tabelle 3.1 zu erhöhen, um die ausreichende Hinterlüftung des Deckmaterials zu gewährleisten

3.5.2 Ausführung
(1)  Konterlatten ohne rechnerischen Nachweis können mit Unterbrechungen verlegt werden.
(2)  Ohne rechnerischen Nachweis sind Konterlatten direkt auf Holz oder Holzwerkstoffen mit einer Rohdichte 350 kg/m³ mit mindestens drei Nägeln pro Meter zu befestigen. Nagellänge und - durchmesser können der Tabelle 3.2 entnommen werden. Die Angaben sind ausreichend für: 
-  Sparrenabstände bis 1,00 m  
-  und Schneelasten bis 1,00 kN/m²  
-  und ständige Lasten (Eigengewichtslasten der Deckung) bis 0,75 kN/m²
   oder für  
-  Sparrenabstände bis 0,80 m  
-  und Schneelasten bis 1,60 kN/m²  
-  und ständige Lasten (Eigengewichtslasten der Deckung) bis 0,75 kN/m².
(3)  Bei Schalungen aus Holz oder Holzwerkstoffen dürfen diese für die erforderliche Einschlagtiefe nur angesetzt werden, wenn jedes Brett bzw. jede Platte ausreichend befestigt ist und die Nenndicke mindestens 24 mm bei Holz und 22 mm bei Holzwerkstoffen beträgt (siehe hierzu Tabelle 3.2 Fall 3, Konterlatte auf 24 mm Schalung).
(4)  Bei Verwendung von Holzwerkstoffplatten mit einer geringeren Rohdichte als Holz (Unterdeckplatte oder Wärmedämmplatte) ist die Befestigung der Konterlatte in Abhängigkeit von der Rohdichte zu erhöhen. Für die Weiterleitung der anfallenden Lasten sind Art und
Anzahl der erforderlichen Befestigungsmittel für die Holzwerkstoffplatte sowie die Befestigung der Konterlatte durch die Holzwerkstoffe gemäß Typenstatik vom Hersteller anzugeben.
(5)  Die Befestigung von Konterlatten mit rechnerischem Nachweis bei Wärmedämmsystemen auf den Sparren erfolgt nach den Herstellerangaben und der Typenstatik mit den dazu erforderlichen Befestigungsmitteln. Tabelle 3.2: Befestigung für Konterlatten


Ich empfehle sich mit dem Hersteller der Unterdeckplatten in Verbindung zu setzen. Die Dicke von 40 mm kann durchaus in der Zulassung des Materials gefordert sein.

Rückfrage von Howard
Howard schrieb:

Hallo!

Danke für die antwort, aber können sie mir das nun noch mal auf "Deutsch" schreiben?

Ich blick da leider nicht durch. Der auszug ist für mich leider nicht selbserklärend...

H.Heyer



Antwort

Ich empfehle sich mit dem Hersteller der Unterdeckplatten in Verbindung zu setzen. Die Dicke von 40 mm kann durchaus in der Zulassung des Materials gefordert sein.