Steffen fragt, wie sieht es bei Aufdachdämmungen mit der
Schalldämmung des Dachs aus?
Frage
Liebe/-r wer-weiss-was Experte/-in,
wir haben Ostern 2007 unser neues Haus bezogen. Es ist ein
Massivhaus 1,5 Geschosse. Der Dachstuhl ist komplett von Innen
sichtbar und mit einer Aussendämmung versehen. Wir mussten
kurz nach dem Einzug feststellen das Aussengeräusche wohl
ungehindert in das O.G. eindringen konnten. Der Schallschutz ist
wohl gleich null. Wenn zbsp. ein Vogel auf dem Dach spaziert
könnte man meinen das jemand Party auf dem Dach macht oder
eine Eisenbahn in 4km Entfernung fährt direkt neben dem Bett
vorbei. Es ist eigentlich nur noch nervig. Wir wissen nicht an was
es liegt. Der Architekt hatte wohl eine Bauder PIR 140 mit Bauder
Top TS40 NSK als Unterspannbahn ausgeschrieben ( oder
gleichwertig).Eingebaut wurde ein anderes vorraussichtlich
gleichwertiges Fabrikat. Hatt diese Platte (Bauder) überhaupt
einen Schallschutz? Oder ist sie nur geeignet wenn zusätzlich
eine Innenverkleidung angebracht wird. Wer hat nun ( wenn
überhaupt) einen Fehler gemacht. Wir - muss man sich bei
einer Aussendämmung damit abfinden? Architekt - falsche
Ausschreibung ? Zimmermann - falsches Material - oder falsche
Verarbeitung ? Würde mich über eine Antwort riesig
freuen und sage vorab Vielen Dank !!
Gruss Steffen
Antwort
Hallo Steffen,
soweit ich weiß, gibt es bei Aufdachdachdämmungen
schalltechnische Probleme.
Eine Krankheit kann ohne den obligatorischen Arztbesuch
schlecht diagnostiziert werden, oder?
Es kann viele Ursachen geben, die muss man aber sehen.
Ein Pauschalrezept gibt es nicht.
Mein Tipp, lassen Sie die ganze Angelegenheit von einem
Bausachverständigen untersuchen, der etwas vom Dach und
von der Wärmedämmung des Daches versteht. Adressen
für solche Leute erhalten Sie von der Handwerkskammer.
Bevor Sie ein detailliertes Gutachten beauftragen, lohnt es
sich, den Sachverständigen zu einem Ortstermin zu bitten,
damit er sich mit der Materie beschäftigen kann. Wenn er
Fehler feststellen sollte, dann wird es schon sagen. Er kann
seine Feststellungen kurz protokollieren. Diese Feststellungen
besprechen Sie dann am besten mit Ihrem Anwalt. Nur er kann
entscheiden, ob sich ein Beweissicherungsverfahren oder eine
Klage lohnt.
Nachfolgend einen Link (hoffentlich funktioniert er) zur Firma
Bauder und ihren Produkten. Hier können Sie sich einmal
informieren.
Vielleicht hilft ja auch ein bisschen googeln.
Stichwörter Aufdachdämmung, Steildachdämmung,
Schallschutz usw..
Freundlichen Grüßen Hans-Gert Goltz
http://www.bauder.de
Rückantwort
Danke schön für die vielen Tipps.
Gruss Steffen