fmjka fühlt sich vom Gutachterausschuss beschissen?
fmjka schrieb:
Frage
Lieber
wer-weiss-was Experte,
Betreff: Gutachterausschuss im
rechtsfreien Raum?
Hallo,
wie unter betreff zu sehen, geht es
hier um ein etwas brisantes Thema. Da ich trotz vieler Recherchen im
Internet nicht weitergekommen bin, versuche ich auf diesem Wege
Experten zu finden die mir zu dem nachfolgenden Thema Antworten geben
können.
Im Zuge eines Zugewinnausgleiches wurde für ein
Haus vom Gutachterausschuss (GAA) ein Gutachten erstellt. Dieses
Gutachten war sehr dubios und fiel ungewöhnlich hoch aus. Die
einzelnen Bewertungspunkte in dem Gutachten waren alle an oder über
den höchsten anzusetzenden Kriterien, obwohl mein Haus diese
Kriterien nicht erfüllt.
Sowohl vor dem Amtsgericht wie auch
vor dem OLG wurden meine Einwände nicht gehört, da der
Vorsitzende des GAA sein Gutachten massiv, sogar durch Falschaussagen
und Unwahrheiten verteidigte und ihm von den Gerichten mehr glauben
geschenkt wurde.
Außerdem hörte ich nach dem
abschließenden Urteil beim OLG von einem Zeugen, dass der
Vorsitzende des GAA vor der Verhandlung eindeutige Gespräche mit
der Gegenseite geführt hätte.
Um diesen ganzen
seltsamen Zuständen auf den Grund zu gehen, habe ich die
Bezirksregierung und den oberen Gutachterausschuss um Hilfe gebeten.
Von beiden Seiten bekam ich eine ablehnende Stellungnahme.
Begründung: Hierfür seien sie nicht zuständig.(Eine
Krähe hackt usw.??)
Fragen:
Kann
ein GAA machen was er will?
Gibt es keine übergeordnete
Stelle?
Wie kann man sich gegen diese Korruption wehren?
Soll
ich die Landesregierung anschreiben?
Soll ich die
Staatsanwaltschaft einschalten?
Ein Bekannter sagte mir ich solle
eine Petition einreichen. Was ist das? und geht das in so einem Fall
überhaupt?
Was kann ich noch machen um mein Recht zu
bekommen?
Eine Schadensersatzklage gegen das Land kann ich mir
aus finanziellen Gründen nicht leisten.
Für alle
Antworten möchte ich mich im voraus herzlich bedanken.
Grüße
und ein schönes Wochenende.
Antwort
Hallo
fmjka,
ich bin Sachverständigergutachter der Handwerkskammer
für Dächer und Gerüste. Meine Gutachtertätigkeit
wird von der Handwerkskammer beobachtet.
Die Frage der
Überprüfung eines gerichtlichen Gutachtens kann nur ein
Anwalt beantworten.
Nach meinem Gefühl ist das Gutachten im
Auftrage des Gerichtes erstellt worden. Dieses Gutachten scheint auch
Bestandteil des Urteils zu sein. Wenn man das Gutachten anfechten
will, muss man das Gerichtsurteil anfechten in dem das Urteil
verwendet wurde.
Wie
schon gesagt, ein Anwalt kann das beurteilen.
Man sollte aber
bedenken, dass Gutachter objektiv berichten und bewerten, auch wenn
es dem Einen oder dem Anderen nicht passt.
Mit freundlichen
Grüßen
Hans-Gert Goltz
Sehr geehrter Herr Goltz,
Rückmeldung
vielen
Dank für Ihre Rückmeldung, auch wenn Sie mir nicht wirklich
weiterhilft.
Es ist richtig, dass das Gutachten beim GAA vom
Gericht in Auftrag gegeben wurde und nach diesem Gutachten wurde auch
das Urteil gefällt.
Ein Gegengutachten, welches aus
Zeitgründen leider erst am Tage der Verhandlung beim OLG
eingereicht wurde, fand keine Berücksichtigung bei den Richtern
mehr.
u.a. auch deshalb, weil die Richter unmissverständlich
klarstellten, dass ein vom Gericht beauftragtes Gutachten "das
Gutachten" wäre.
Im Gegensatz zu sicher vielen
objektiven Gutachten kann man bei diesem Gutachten leider nicht davon
sprechen.
Einige Beispiele dazu habe ich im Forum, wer-weiss-was,
Behörden & Recht, Recht, allgemeine Rechtsfragen,
Gutachterausschuss im rechtsfreien Raum, als Antworten von fmjka vom
6.7.2009 01:20 auf die Antwort von cmd.dea, 4.7.2009 10:55
geschrieben.
Dort ist vieles erklärt.
Wie geschrieben,
kann ich mir einen Anwalt bzw. eine Schadensersatzklage aus
finanziellen Gründen nicht erlauben.
PKH wurde abgelehnt, da
ich dazu erst mein Auto verkaufen müsste. Das Auto wird aber zum
erreichen der Arbeitsstelle benötigt.
Auch hier wird
systematisch abgeblockt.
Freundliche Grüße
Franz-Josef