Markus fragt: Sind die Einregenstellen an den Wohnraumfenstern der Eigentumswohnung ein verdeckter Mangel ?
Eine Person kauft am
12.02.09 eine Eigentumswohnung
(DG) von einer anderen Privatperson über einen Notar mit
Kaufvertrag, Eintrag ins Grundbuch etc. . Das Haus, in dem sich
die
Wohnung befindet, ist Baujahr 1996.
Im Dezember des selben Jahres
merkt der Käufer der Wohnung, das es zu 4 von 7
Dachfenstern zur
Gaube tropft. Ein herbeigerufener Dachdecker stellt die
Diagnose, die
Dampfsperre und Dämmung des Dachfensters ist nicht
fachgerecht,
bzw. gar nicht vorhanden. Kondenswasser bildet sich am
Dachgeaubenblech des Fensters unter der vorhanden Holzdecke und
tropft nach unten in die Wohnung.
Seiner Ansicht nach, ist das
Problem nicht erst seid einem Jahr, sondern bedeutend
länger.
Der
Vorbesitzer der Wohnung gibt sich nichtswissend, bei Ihm sei das
Problem nie aufgetreten.
Bei der Kaufbesichtigung der Wohnung im
Sommer ist dem jetzigen Besitzer nichts aufgefallen, da bei den
Temperaturen kein Kondenswasser entstand.
Der Bauträger (der
das Haus damals baute) ist zum heutigen Tage insolvent, bzw.
nicht
mehr vorhanden.
Der Vorbesitzer existiert noch.
Was kann
der Käufer noch machen? Die Kosten belaufen sich nach
Schätzung
auf ca. 3500€ zzgl. Schreiner der die komplette Holzdecke um die
Fenster entfernen und wieder anbringen muss. Gesamtkosten ca.
7000 €.
Hallo Markus,
diese Frage kann nur ein Anwalt beantworten. Sachverständige untersuchen den technischen Sachverhalt. Für den rechtlichen Sachverhalt sind Anwälte zuständig.
Sorry, da kann ich nicht helfen.
Ist der Sachverhalt tatsächlich so, oder ist es eine Frage aus dem zweiten Semester Jura?
Viel Glück
Hans-Gert
Man sollte es nicht glauben :-)
Aber es ist so in Wahrheit.